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PRESSE

 Ab 6. November 2006
gelten folgende Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels, und/oder Spraydosen
bei den Handgepäckkontrollen
 auf allen Flughäfen der Europäischen Union 

► Keine Flüssigkeiten, Gels und/oder Spraydosen sind erlaubt, ausgenommen:

  • Flüssigkeiten, Gels und/oder Spraydosen in Behältern bis zu 100ml Inhalt an Board des Flugzeuges.
  • Diese Behälter müssen in durchsichtigen Plastikbeutel getragen werden.
  • Pro Person darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden.
  • Das Gewicht eines durchsichtigen Plastikbeutels darf nicht mehr als 1 Liter betragen
  • Der durchsichtige Plastikbeutel muss wieder verschließbar sein. 

► Der Plastikbeutel muss vollständig verschlossen/abgedichtet sein und separat zum Handgepäck der Sicherheitskontrolle unterzogen werden.

► Es gibt zwei Ausnahmen zu oben genannter Bestimmung:

  • Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird
  • Medikamente, die während des Fluges benötigt werden.

► Alle anderen Flüssigkeiten, Gels und/oder Spraydosen müssen im eingecheckten Gepäck transportiert/befordert werden.

►Einkaufen auf europäischen Flughäfen und an Bord von europäischen Fluglinien:
Sie können weiterhin Ihre Einkäufe in Duty-Free-Shops, auf Flughäfen der EU nach der Passkontrolle und an Bord von europäischen Fluggesellschaften tätigen. Flüssigkeiten und Gels, die Sie nach der Ticket- und/oder Passkontrolle oder an Bord eines Flugzeuges kaufen, werden für Sie wie vorgeschrieben vom Geschäft oder an Bord verpackt und versiegelt. Der Verschluss ist für einen Tag gültig. Wenn Sie in ein anderes Flugzeug umsteigen müssen, darf die Verpackung nicht geöffnet werden bis Sie Ihr endgültiges Reiseziel erreicht haben.

► Einkaufen auf nicht-europäischen Flughäfen und an Bord von nicht-europäischen Fluggesellschaften (zum Beispiel EVA AIR Flüge):
Wenn Sie Flüssigkeiten oder Gels auf einem nicht-europäischen Flughafen oder an Bord einer nicht-europäischen Fluglinie einkaufen und in einem europäischen Flughafen umsteigen, sollten Sie mit der Möglichkeit rechnen, dass Ihre Einkäufe bei den Sicherheitskontrollen eingezogen werden.
[Anmerkung]: Wenn Sie von einem nicht-europäischen Flughafen an Bord einer nicht-europäischen Fluglinie direkt zu einem europäischen Flughafen als Reiseziel fliegen unterliegt Ihr Handgepäck nicht den oben genannten Bestimmungen.