Skip to Main Content

Verspätetes / fehlendes / beschädigtes Gepäck und Einschränkungen

Verspätetes / fehlendes / beschädigtes Gepäck Einschränkungen

Allgemeine Informationen

Es gibt Gegenstände, die weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mit dem Flugzeug befördert werden können:

  • Gegenstände, die durch Gesetze, Vorschriften oder Beschränkungen von Ländern in Ihrem Flugplan verboten sind und/oder die von EVA Air wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Art als nicht für den Transport geeignet identifiziert werden.
  • Lebende Tiere, mit Ausnahme von Hunden, Katzen, Kaninchen und Assistenzhunden/Hunden zur emotionalen Unterstützung, die gemäß den Anforderungen von EVA Air sicher transportiert werden.
  • Gegenstände, die aufgrund von Art, Gewicht, Volumen und Mengenbegrenzung nicht für den Transport im Flugzeug geeignet sind.

Keine gefährlichen Güter im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck

Gefährliche Güter, die das Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden

  • Komprimierte Gase: z. B. Butankartuschen, Sauerstoffflaschen, Zylinder für Tauchergeräte, Farbe in Spraydosen, Insektizide, Propan-, Wasserstoff-, Acetylen- oder Sauerstoffflaschen oder Flüssigstickstoff
  • Korrosive Substanzen: z. B. Säuren, Laugen, Quecksilber, quecksilberhaltige Geräte und Nasszellen-Batterien
  • Sprengstoffe: z. B. Munition, Feuerwerkskörper oder Fackeln
  • Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe: z. B. Kerosin (Kerosinofen), Feuerzeugbenzin, Feuerzeuge oder Zigarrenanzünder, Streichhölzer, Farben, Verdünner, selbsterhitzende Mahlzeiten und ähnliche brennbare Feststoffe
  • Radioaktive Stoffe
  • Aktentaschen und -koffer mit integrierten Alarmgeräten
  • Oxidierende Materialien: z. B. Bleichpulver oder Peroxide
  • Gifte und infektiöse Substanzen: z. B. Arsen, Unkrautvernichter, Insektizide und lebendes Virusmaterial
  • Andere gefährliche Gegenstände wie Asbest, magnetisiertes Material, Kampfstoffe oder reizende Materialien (wie Tränengas, Pfefferspray, Elektroschocker, Taser usw.)

Keine gefährlichen Güter im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck

Wichtiger Hinweis!

Wenn Sie in die, aus den oder über die USA reisen, müssen Sie Gefahrstoffe oder Gefahrgüter gegenüber der Fluggesellschaft angeben. Werden sie nicht angegeben, verstößt das gegen das US-Bundesrecht. Verantwortliche können mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 250.000 USD bestraft werden (49 U.S.C. 5124).

Weitere Informationen zur Gefahrstoffverordnung finden Sie auf der FAA-Website unter „Pack Safe“ (wird in neuem Fenster geöffnet).

Tragbare elektronische Geräte und Ersatzbatterien/-akkus

  • Tragbare elektronische Geräte (PED): Uhr, Rechner, Kamera, Mobiltelefon, Laptop, Video, Drohne usw. Wenn Geräte im aufgegebenen Gepäck befördert werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern und vor Schäden zu schützen, und das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Schlaf- oder Standby-Zustand). Für eine Nennenergie in Wattstunden von höchstens 100 Wh beträgt die Beschränkung pro Person maximal 15 PED und/oder 20 Ersatzbatterien/-akkus. Eine Genehmigung vom Betreiber ist erforderlich, wenn ein Passagier mehr als 15 PED und/oder 20 Ersatzbatterien/-akkus mit sich führt.
  • Einschränkungen für Ersatzbatterien/-akkus und tragbare externe Akkus (Powerbank): Nur im Handgepäck, nicht im aufgegebenen Gepäck! Einzeln verpacken: Die Klemmen müssen vor Kurzschluss geschützt sein, z. B. indem jede Batterie/jeder Akku in ein eigenes Schutzgehäuse gelegt wird, freiliegende Klemmen überklebt werden oder die Batterien/Akkus einzeln in Plastikbeuteln verpackt werden. Bei Lithium-Metall-Akkus darf der Lithiumgehalt 2 Gramm und bei Lithium-Ionen-Akkus die Nennenergie in Wattstunden 100 Wh nicht überschreiten. Powerbanks dürfen nicht mitgeführt werden, wenn sie nicht eindeutig mit Spezifikationen oder Werten gekennzeichnet sind.
    • Die Berechnung für die Nennleistung lautet: Wh = mAh / 1.000 x Volt
    • Beispiel: Eine mobile Powerbank hat 20.000 mAh mit einer Nennspannung von 3,7 V. Ihre Nennenergie ist 20.000 mAh / 1.000 x 3,7 V = 74 Wh.
  • Mit Genehmigung der Fluggesellschaften: Pro Person dürfen maximal zwei Lithium-Ionen-Ersatzakkus von 100–160 Wh (einschl. tragbarer Stromversorgung und Powerbank) im Handgepäck an Bord mitgeführt werden. Lithium-Ionen-Akkus über 160 Wh sind an Bord des Flugzeugs verboten. Die Akkus müssen einen Typ haben, der die Anforderungen aller Prüfungen im UN Manual of Tests and Criteria, Part III, Subsection 38.3, erfüllt. Weitere Informationen zu akkubetriebenen Rollstühlen/Mobilitätshilfen finden Sie unter Besondere Unterstützung und Anfrage.
  • Aufgrund von Flugsicherheitsbedenken dürfen tragbare Handventilatoren (integrierter Lithium-Ionen-Akku) nur im Handgepäck oder persönlich mitgeführt werden, nicht im aufgegebenen Gepäck.
  • E-Zigaretten, beheizte Tabakprodukte, elektronische Zigarettenvergaser oder elektronische Nikotinspender müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Sie sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Es ist verboten, während des Flugs elektronische Zigaretten und beheizte Tabakprodukte zu verwenden.
  • Gemäß der Taiwan Food & Drug Administration (FDA) und dem taiwanesischen Zoll dürfen Passagiere keine elektronischen Zigarettengeräte (E-Zigaretten) und deren Flüssigkeiten (E-Flüssigkeiten) sowie erhitzte Tabakprodukte nach Taiwan einführen.
  • Produkte, die Bleiakkus enthalten: Wir empfehlen Passagieren dringend, keine Gegenstände oder Produkte, die mit Bleiakkus betrieben werden, mitzuführen oder aufzugeben, da sie höchstwahrscheinlich bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen abgewiesen werden (z. B. LED, Taschenlampe und elektronische Mückenvernichter mit Bleiakku). Wenn Sie medizinische Geräte oder Mobilitätshilfen (z. B. Elektrorollstuhl) mit einem Bleiakku mitführen müssen, lassen Sie diese bitte von der EVA Air-Buchungszentrale genehmigen.

Kleine Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akkus

Beispiele für diese kleinen Fahrzeuge sind u. a. Airwheels, Solowheels, Hoverboards, Elektro-Skateboards, Mini-Segways, Laufräder. Aufgrund der potenziellen Brandgefahr durch die Lithium-Ionen-Akkus, die die Geräte mit Strom versorgen, verbietet EVA Air die Beförderung dieser Gegenstände – mit oder ohne Akkus – im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck.

Smart Luggage

Smart Luggage mit integrierten Lithiumakkus und/oder Elektronik: Gepäck, das mit Lithiumionen betrieben wird (sogenanntes Smart Luggage), sind Geräte mit integrierten Lithiumakkus, Motoren, Powerbanks, GPS-, GSM-, Bluetooth-, RFID- oder WLAN-Technologie. Wenn Sie mit Smart Luggage reisen, beachten Sie bitte die nachstehenden Regelungen:

  • Lithiumakkus mit einer Nennenergie in Wattstunden über 160 Wh dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Für Smart Luggage, bei dem der Lithiumakku entfernt werden kann, gelten folgende Regeln:
  • Handgepäck:
  • – Alle Sendefunktionen müssen den „Vorschriften zur Verwendung elektronischer Geräte“ im Bordmagazin entsprechen.
  • – Das Smart Luggage muss den Handgepäckbestimmungen entsprechen. Überschreitet es die maximalen Abmessungen von 23 × 36 × 56 cm (9 × 14 × 22 Zoll) bzw. eine Gesamtgröße von 115 cm (45 Zoll) oder ein Gewicht von 7 kg (15 lbs), kann es nur als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden.
  • Aufgegebenes Gepäck:
  • – Lithium-Ionen-Akkus müssen aus dem Smart Luggage entfernt und mit in die Kabine genommen werden. Danach kann das Gepäck aufgegeben werden.
  • – Wenn das Smart Luggage die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, wird es beim Check-in abgelehnt.
  • Für Smart Luggage, bei dem der Lithiumakku nicht entfernt werden kann, gelten folgende Regeln:
  • – Lithiumgehalt von nicht mehr als 0,3 g oder Nennenergie von nicht mehr als 2,7 Wh: erlaubt als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck (z. B. Trockenbatterien, Knopfzellen)
  • – Lithiumgehalt von mehr als 0,3 g oder Nennenergie von mehr als 2,7 Wh: nicht zulässig für den Transport (z. B. Lithium-Akkus, Powerbanks)

Lithiumakkus und zugehörige elektronische Geräte, die vom Hersteller/Anbieter aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden, dürfen nicht an Bord eines Flugzeugs befördert oder im Gepäck verpackt werden.

Vor Kurzem hat die US-Luftfahrtbehörde bestimmte Modelle von Apple MacBook Pro-15-Zoll-Laptops, die zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft wurden, von Flügen ausgeschlossen, da die enthaltenen Lithiumakkus Brände verursachen können. Informationen zum Akku-Rückrufprogramm für MacBook Pro-15-Zoll-Laptops finden Sie auf der Apple-Website. Wenn der Hersteller den Akku ersetzt hat oder die Sicherheit des zurückgerufenen Produkts gewährleistet, muss das Produkt (gemäß den Handgepäckbestimmungen) mit in die Kabine genommen werden.

Weitere Informationen zu den neuesten Vorschriften für Lithiumakkus finden Sie unter DOT Safe Travel, FAA Pack Safe oder IATA Passenger Dangerous Goods Corner (wird in einem neuen Fenster geöffnet).

Feuerzeuge und Streichhölzer

  • Wenn Sie in die, aus den oder über die USA reisen, erlaubt die Transportation Security Administration (TSA) gewöhnliche Feuerzeuge im Handgepäck. Die TSA verbietet Fackelfeuerzeuge im Handgepäck.
  • Auf Flügen ab Macau, China und den Philippinen sind alle Feuerzeuge und Streichhölzer im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten.

Weiteres

  • Wenn Sie chemische Rohstoffe oder Substanzen transportieren, müssen Sie ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) erstellen, um nachzuweisen, dass es sich nicht um Gefahrengüter handelt, und im Voraus eine Genehmigung von EVA einholen. Die Unterlagen müssen mit den Artikeln mitgeführt werden. Die Artikel müssen in der Originalverpackung des Werks versiegelt und mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen sein. Selbst verpackte oder separat verpackte Artikel sind nicht erlaubt. Bitte kontaktieren Sie das Reservierungsteam 48 Stunden vor Abflug.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen bestimmte gefährliche Gegenstände wie Messer, Scheren, scharfe Gegenstände, Stöcke, Werkzeuge, Sportartikel usw. nicht an Bord befördert werden und müssen mit dem Gepäck aufgegeben werden. Bitte beachten Sie die Liste der Artikel, die im Verdacht stehen, die Flugsicherheit zu gefährden, von der taiwanesischen CAA. Denken Sie daran, dass verschiedene Länder unterschiedliche Sicherheitskontrollbestimmungen haben. Sie können die entsprechenden Bestimmungen des lokalen Flughafens überprüfen, um Unannehmlichkeiten während der Reise zu vermeiden.
  • Sportpistolen, Revolver und Munition dürfen im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei EVA Air.
  • Elektroschocker, komprimiertes Sprühgas, Schlagstöcke usw. sind während der Reise nach, von oder über Hongkong und Macau sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck streng verboten. Wenn ein solcher Gegenstand von Beamten in Hongkong/Macau bei Ihnen gefunden wird, droht eine ernsthafte und eingehende Untersuchung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Transportation Security Administration (TSA) in der neuesten Verordnung über verbotene Gegenstände (wird in neuem Fenster geöffnet).

Weitere Informationsquellen: Taiwan CAA (Civil Aeronautics Administration) Provisions for Dangerous Goods Carried by Passengers & Crew und Civil Aviation Administration of China gemäß den Regeln der ICAO (International Civil Aviation Organization).

Einschränkungen für Flüssigkeiten/Aerosole/Gele (LAGs)

Einschränkungen für Flüssigkeiten/Aerosole/Gele (LAGs)

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele dürfen im Handgepäck nur in Behältern mit einem Volumen von jeweils maximal 100 ml mitgeführt werden.
  • Diese Behälter müssen in einem klaren, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Beutels darf 1 Liter nicht überschreiten.
  • Pro Person ist nur eine Plastiktüte erlaubt.
  • An der Sicherheitskontrolle muss der Beutel aus dem Handgepäck genommen und dem Sicherheitspersonal zur Sichtprüfung vorgelegt werden.

Medikamente und spezielle Ernährungsbedürfnisse, einschließlich Babynahrung

  • Im Handgepäck erlaubt.
  • Müssen am Kontrollpunkt aus dem Handgepäck entfernt und dem Sicherheitspersonal gemeldet werden.
  • Kunden mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wird empfohlen, entsprechende Unterlagen mitzubringen (z. B. Personalausweis, ärztliches Schreiben).

Zollfreier Einkauf

  • Duty-free-Artikel unterliegen den gleichen Regeln wie andere Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Passagiere können einzelne Gegenstände, die mehr als 100 ml enthalten, nicht durch die Sicherheitskontrolle bringen. Diese Gegenstände werden an den Sicherheitskontrollen entsorgt, auch beim Transit/Transfer.
  • Wenn Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (z. B. Parfüm, Körpersprays oder Spirituosen) zollfrei einkaufen möchten, kaufen Sie sie bitte erst nach den Sicherheitskontrollen.
  • Wenn Sie zu einem internationalen Reiseziel mit Anschlussverbindung reisen, sollten Sie Ihre zollfreien Waren am besten auf der letzten Etappe Ihrer Reise kaufen, wenn Sie keine weiteren Sicherheitskontrollpunkte passieren müssen.

Europäische Vorschriften

Bitte beachten Sie, dass seit dem 31. Januar 2014 eine neue europäische Verordnung über LAGs in Kraft ist. Alle Passagiere, die LAGs in einem Duty-free-Shop am Flughafen gekauft haben und einen Transit an einem europäischen Flughafen haben, müssen ihre LAGs durch eine Sicherheitskontrolle bringen. Alle LAGs müssen sich in einem versiegelten Kunststoffbeutel befinden, der nicht geöffnet werden darf (STEB: Security Tamper Evident Bag, Sicherheitstasche für Manipulationsschutz). Alle Passagiere müssen diese STEB bei der Sicherheitskontrolle vorzeigen (wie Computer). Das gilt auch für LAGs, die an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden. Für Details bitte hier klicken (wird in neuem Fenster geöffnet). Stellen Sie sicher, dass es sich bei Ihrer LAG-Tasche um eine ICAO-Tasche mit Standardsiegel und ROTEM RAND handelt.

Transport Security Administration (TSA): Änderungen für ankommende internationale Flüge

Seit dem 31. Januar 2014 dürfen Passagiere, die mit einem Anschlussflug in die USA reisen, Flüssigkeiten über 100 ml im Handgepäck mitführen, sofern sie in Duty-free-Shops gekauft wurden und in STEBs (Security Tamper Evident Bag, Sicherheitstasche für Manipulationsschutz) verpackt sind. Für Details bitte hier klicken (wird in neuem Fenster geöffnet).

Aufgrund von technischen Fortschritten können Passagiere diese Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen, sofern sie in einer STEB vorgelegt werden und von den Transport-Sicherheitsbeauftragten an der Sicherheitskontrolle überprüft und freigegeben werden können.

Flüssigkeiten, die nicht überprüft und freigegeben werden können, dürfen nicht im Handgepäck eines Passagiers verbleiben. Passagiere können diese Gegenstände, sofern verfügbar, mit dem Gepäck aufgeben oder vor dem Betreten des sicheren Bereichs des Flughafens abgeben. Darunter fallen Flüssigkeiten in undurchsichtigen Keramik- oder Metallflaschen oder anderen Behältern, die nicht effektiv gescannt werden können.

Neue Regelung für zollfreie Einkäufe beim Transit innerhalb Kanadas:

Die Canadian Air Transport Security Authority akzeptiert zollfreie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die bei einer Fluggesellschaft oder in einem Flughafengeschäft gekauft wurden, wenn sie ordnungsgemäß in einer STEB (offizielle Sicherheitstasche) versiegelt sind und eine Quittung vorliegt. Die Kontrollbeamten können die STEB öffnen, um den Inhalt zu prüfen, und ihn nach der Inspektion erneut verschließen.

Möglicherweise müssen Sie den Duty-free-Kauf jedoch abgeben, wenn:

  • die Sicherheitsüberprüfung nicht bestanden wird.
  • der Artikel nicht in einer offiziellen STEB-Sicherheitstasche verpackt ist.
  • der Artikel im Geschäft falsch verpackt wurde oder keine Quittung vorgelegt werden kann.
  • Passagiere die Tasche nach dem Kauf und vor der Sicherheitskontrolle selbst geöffnet haben.

seit dem Kauf mehr als 48 Stunden vergangen sind (STEBs sind nur zwei Kalendertage gültig). Diese Regeln gelten ausschließlich für Kanada. Bitte klicken Sie hier, um die Duty-free-Verordnung auf der Website der kanadischen Regierung anzuzeigen.

  • Reisende, die aus anderen Ländern abreisen, sollten die örtlichen Bestimmungen überprüfen, da die LAG-Regelungen abweichen können. Klicken Sie hier, um weitere Informationen von der taiwanesischen Civil Aeronautics Administration zu erhalten (wird in neuem Fenster geöffnet).

Folgende Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sein

Bitte verpacken Sie die folgenden Gegenstände nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck: zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Gegenstände mit hohem Wert wie Geld, Juwelen, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, handelbare Papiere, Wertpapiere oder andere Wertsachen, Geschäftsdokumente, Pässe und andere Ausweise oder Proben.

Gegenstände, die in der Kabine nicht genutzt werden dürfen

Weitere Informationen finden Sie unter Sicherheit während des Flugs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor der Nutzung an das Kabinenpersonal.