Unbegleitete Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige
EVA Air befördert alleinreisende Minderjährige im Alter von 5 bis 12 Jahren. Im Interesse der Sicherheit alleinreisender Minderjähriger müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt der Flugreservierung angeben, dass der Flug für einen allein reisenden Minderjährigen gebucht wird. Eltern müssen ein UM-Formular (Unaccompanied Minor = alleinreisender Minderjähriger) mit lokalen Kontakten an den Abflugs- und Ankunftsflughäfen ausfüllen.
- In der Business Class akzeptiert EVA Air pro Flug maximal einen alleinreisenden Minderjährigen im Alter zwischen 8 und 12 Jahren.
- Aufgrund von Alkoholbestimmungen dürfen alleinreisende Minderjährige die VIP-Lounge an den Flughäfen London/Amsterdam/San Francisco nicht nutzen. Alleinreisende Minderjährige erhalten Essensgutscheine von EVA.
- Wenn der Flugplan einen Transfer/Zwischenstopp von mehr als 4 Stunden umfasst, muss ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter im Voraus dafür sorgen, dass eine bevollmächtigte Person das Kind bei der Ankunft am Zwischenstopp/Zwischenlandepunkt abholt und bei dem Kind bleibt, bis es wieder eingecheckt werden kann, um die Reise fortzusetzen.
- Ein alleinreisender Minderjähriger muss im Besitz eines UM-Tickets sein oder die UM-Gebühr separat bezahlen. Weitere Informationen zu UM-Tickettarifen erhalten Sie von Ihrem EVA-Ticketbüro oder Reisebüro.
- Alle Kinder unter 12 Jahren gelten als alleinreisende Minderjährige, selbst wenn sie mit anderen Jugendlichen unter 16 Jahren reisen.
- Wenn Flugsegmente des alleinreisenden Minderjährigen von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, empfehlen wir Ihnen, diese Fluggesellschaften bezüglich ihrer spezifischen Verfahren zu kontaktieren.
Reisetipps für Frankreich: Passagiere unter 18 Jahren, die derzeit in Frankreich leben, müssen, wenn sie allein oder nicht in Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, über eine Ausreiseerlaubnis (AST) verfügen. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Dieses Formular muss von den Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterzeichnet werden und eine Fotokopie eines Ausweises des unterzeichnenden Elternteils/Erziehungsberechtigten muss beigefügt werden.
Weitere Informationen und das AST-Formular finden Sie unter www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1359.