Reisen in der Schwangerschaft
Wenn Sie schwanger sind
Obwohl eine Schwangerschaft keine Behinderung ist, ist es wichtig zu wissen, dass eine werdende Mutter mit einer unkomplizierten Einzelschwangerschaft ab der 36. Woche (letzte 4 Wochen vor der Entbindung) oder eine werdende Mutter mit einer unkomplizierten Mehrlingsschwangerschaft ab der 32. Woche (letzte 8 Wochen vor der Entbindung) einer Schwangerschaft oder eine Mutter innerhalb der ersten 7 Tage nach der Geburt nicht als Passagier auf einem EVA-Flug akzeptiert werden kann.
Beförderung von schwangeren Fluggästen
- Eine werdende Mutter mit einer unkomplizierten Einzelschwangerschaft in den letzten 12 bis 4 Wochen vor der Entbindung oder eine werdende Mutter mit einer unkomplizierten Mehrlingsschwangerschaft in den letzten 12 bis 8 Wochen vor der Entbindung muss innerhalb von 10 Tagen vor dem Abflug ein Formular mit medizinischen Informationen (MEDIF) ausfüllen und die Buchung durch Vorlage der erforderlichen Dokumente spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bestätigen.
- Es ist kein ärztliches Attest vor der 28. Woche der Schwangerschaft erforderlich. Für Ihren Rückflug muss jedoch ein ärztliches Attest vorgelegt werden, wenn er nach der 28. Schwangerschaftswoche geplant ist.
Notes
- EVA empfiehlt, dass schwangere Fluggäste unsere Reservierungsmitarbeiter über den voraussichtlichen Entbindungstermin sowie die Einzel- oder Mehrlingsschwangerschaft informieren, und empfiehlt allen schwangeren Fluggästen, ihre medizinischen Unterlagen mit den erforderlichen Informationen während der Reise mitzuführen.
- Einige Länder beschränken die Einreise von ausländischen schwangeren Frauen. Es ist ratsam, sich bei der örtlichen diplomatischen Vertretung zu erkundigen, um die spezifischen Anforderungen des Landes zu kennen.
- Schwangere Fluggäste, die gegen die Bestimmungen verstoßen oder falsche Informationen angeben, können möglicherweise erhebliche Störungen und Kosten für die Fluggesellschaft und andere Passagiere verursachen. EVA Airways behält sich das Recht vor, diese Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugumleitung, Verspätungsansprüche usw.) durch rechtliche Schritte zu decken.