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Sicherheit an Bord

Sicherheitsmaßnahmen

Im Interesse Ihrer persönlichen Sicherheit kehren Sie bitte zu Ihrem Sitzplatz zurück und legen Sie Ihren Sicherheitsgurt an, wenn das Schild „Sicherheitsgurt anlegen“ leuchtet. Klappen Sie bei Start und Landung Ihren Tisch hoch und bringen Sie Ihren Sitz zurück in die aufrechte Position. Bleiben Sie bei und nach der Landung auf Ihrem Sitzplatz sitzen, bis das Flugzeug vollständig zum Stillstand gekommen ist und das Schild „Sicherheitsgurt anlegen“ ausgeschaltet wurde. Da Turbulenzen oft unvorhersehbar sind, empfehlen wir dringend, den Sicherheitsgurt angelegt zu lassen, während Sie auf Ihrem Sitzplatz sitzen. Handgepäck muss im Gepäckfach über dem Kopf oder unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden. Es stellt eine Straftat dar, die Flugbesatzung bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu behindern.

Vorschriften zur Verwendung elektronischer Geräte

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung elektronischer Geräte je nach Flugzeug oder Flugziel unterschiedlichen Einschränkungen unterliegen kann. Es wird Passagieren empfohlen, auf die Durchsagen und die Sicherheitsdemonstration des Kabinenpersonals zu achten.
Das taiwanesische Zivilluftfahrtgesetz untersagt Passagieren die Nutzung von Geräten, die die Navigations- und Kommunikationssysteme des Flugzeugs stören könnten. Personen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 150.000 NTD. Für Straftaten, die zu einem schweren oder tödlichen Ausgang führen, erlaubt das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe. Alle Passagiere müssen die folgenden Regeln beachten, die vom Zeitpunkt der Schließung der Kabinentüren bis zum Zeitpunkt ihrer erneuten Öffnung gelten. Die Fluggäste werden in einer entsprechenden Durchsage hierüber informiert.

  • Kleine tragbare Elektronikgeräte wie Smartphones, Tablets, E-Reader oder Geräte unter 1 kg können während aller Flugphasen eingeschaltet bleiben. Geräte mit Übertragungsfunktion müssen in den Flugmodus (mit deaktiviertem WLAN) geschaltet werden, sobald die Tür geschlossen wird, und in diesem Modus verbleiben, bis das Flugzeug gelandet ist und die Landebahn verlassen hat. Diese Richtlinie gilt für Flüge innerhalb Taiwans und an bestimmten internationalen Orten. Das Kabinenpersonal informiert Passagiere, ob es erforderlich ist, kleine tragbare Elektronikgeräte gemäß den örtlichen Vorschriften abzuschalten.
  • Kleine Geräte können in der Hand gehalten oder in die Sitztasche gelegt werden (nicht ungesichert in der Nähe des Sitzes). Laptops oder Geräte mit einem Gewicht über 1 kg müssen während Fahrt, Start und Landung in einem zugelassenen Bereich im Gepäckfach oder unter dem Sitz vor dem Passagier verstaut werden.
  • Bei einer Flughöhe über 10.000 Fuß:
    1. Bei internationalen Flügen können Laptops oder Geräte mit einem Gewicht über 1 kg genutzt werden. Geräte mit Übertragungsfunktion müssen in den Flugmodus mit deaktiviertem WLAN versetzt werden.
    2. Bei Inlandsflügen müssen Laptops oder Geräte mit einem Gewicht über 1 kg während Fahrt, Start und Landung in einem zugelassenen Bereich im Gepäckfach oder unter dem Sitz vor dem Passagier verstaut werden.
  • In bestimmten Flugzeugen, die mit einer GCS (Global Communication Suite) ausgestattet sind, werden WLAN- und SMS-Roaming-Dienste bereitgestellt. Einzelheiten zur Nutzung des Service erhalten Sie in den Informationen zum Unterhaltungssystem dieser Flüge oder in den Bordansagen.
  • Die folgenden Geräte müssen während des Flugs jederzeit ausgeschaltet bleiben: elektronische Zigaretten, Funkgeräte und Walkie-Talkies, Fernbedienungen und drahtlose elektronische Geräte wie funkgesteuertes Spielzeug sowie alle anderen elektronischen Geräte, die die Flugzeugausrüstung, einschließlich Flugnavigations- und Telekommunikationssystemen, beeinträchtigen können.
  • Bluetooth-Geräte können während aller Flugphasen verwendet werden.
  • Hörgeräte und Herzschrittmacher können uneingeschränkt betrieben werden.
  • Passagiere können tragbare Medizinelektronikgeräte (M-PEDs) mitführen, z. B. tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POCs), Beatmungsgeräte, Absauganlagen und ambulante Infusionspumpen. Diese M-PEDs dürfen jedoch die Abmessungen und Gewichtsgrenzen für Handgepäck nicht überschreiten.
    1. Passagiere, die aus gesundheitlichen Gründen während des Flugs medizinische Hilfe und/oder spezielle Ausrüstung benötigen, müssen die allgemeinen Beförderungsbedingungen von EVA befolgen und eine ärztliche Genehmigung beantragen, die mindestens 48 Stunden vor dem Flug vorliegen muss.
    2. Bitte beachten Sie, dass die Stromversorgung während des Flugs nicht garantiert ist und nicht auf allen Flügen und für jeden Sitzplatz verfügbar ist. Für den Fall, dass Ihre tragbaren Elektronikgeräte Strom benötigen, müssen Sie eine ausreichende Anzahl voll aufgeladener, ICAO-konformer Batterien mitbringen (ausreichend zur Stromversorgung des Geräts für 150 % der erwarteten maximalen Flugdauer). Ersatzbatterien müssen einzeln vor Kurzschluss oder Beschädigung geschützt sein und dürfen nur im Handgepäck befördert werden.
    3. EVA Air haftet nicht für Verletzungen oder Schäden bei Passagieren, die entstehen, wenn der betreffende Passagier sein tragbares medizinisches Elektronikgerät über das Bordstromnetz versorgen will und dieses Bordstromnetz ausfällt oder das Gerät nicht angeschlossen werden kann. Passagiere nutzen die Stromversorgung auf eigenes Risiko.
  • Sonstige Vorschriften:
    1. Die Verwendung eines persönlichen Sprachkommunikationsgeräts ist vom Schließen der Tür an untersagt, bis das Flugzeug gelandet ist und die Landebahn verlassen hat. Alle Geräte müssen stumm geschaltet oder mit einem Headset verwendet werden.
    2. Das Flugpersonal kann verlangen, dass alle Geräte (außer tragbaren Sauerstoffkonzentratoren, die vom Unternehmen akzeptiert wurden) unter bestimmten Umständen vollständig ausgeschaltet werden, z. B. bei schlechten Sichtverhältnissen bei der Landung oder zur Reduzierung von Störungen der Flugzeugausrüstung.

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Rauchverbot

Gemäß dem taiwanesischen Gesetz verbietet EVA Air das Rauchen auf allen Flügen.

Service für alkoholische Getränke

Passagiere dürfen keine eigenen alkoholischen Getränke konsumieren, einschließlich an Bord erworbener Getränke. Unser kostenloser Getränkeservice steht allen Passagieren zur Verfügung. EVA Air behält sich das Recht vor, bereits alkoholisierten Fluggästen keinen Alkohol auszuschenken.

Vorschriften im Zivilluftfahrtgesetz über beleidigendes und ausfallendes Verhalten: Artikel 119-2

Eine Person, die in einer Toilette an Bord eines Flugzeugs raucht, wird mit einer Geldstrafe von 30.000 bis 150.000 NTD bestraft.

Eine Person, die an Bord eines Flugzeugs folgendes Verhalten zeigt, wird mit einer Geldstrafe von 10.000 bis 50.000 NTD bestraft:

  • Nichtbeachtung der Anweisungen des Piloten zum Zweck der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit an Bord des Flugzeugs
  • Einnahme von alkoholischen Getränken oder Medikamenten, die zu Störungen an Bord des Flugzeugs führt
  • Rauchen außerhalb der Toilette an Bord des Flugzeugs
  • Manipulation von Rauchmeldern ohne Genehmigung oder Betrieb anderer Sicherheitseinrichtungen ohne Grund

Hinweis: Bei Punkt 2 und 3 oben verhängt die Luftfahrtpolizei eine Geldstrafe.