Skip to Main Content

Sondergepäck

Sportgepäck Musikinstrumente Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität an Flughäfen Erinnerung zum Mitbringen von Kühlzubehör Handgepäck

Rollstühle/Roller/Mobilitätshilfen/Hilfsmittel

  • In der Freigepäckmenge enthalten (ohne Aufpreis).
  • Nur zur Nutzung für Fluggäste mit Behinderung.
  • Einschließlich Rollstühlen/Rollern/Mobilitätshilfen und Rollstühlen/Mobilitätshilfen mit Batterien.
  • Zu den Hilfsmitteln gehören Gehhilfen, Atemschutzmasken, Beatmungsgeräte, Stöcke, Krücken usw.
  • Nur manuell zusammenklappbare Rollstühle oder andere kleine Hilfsmittel können als Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen untergebracht werden können.
  • Nach EU-Recht dürfen Passagiere mit eingeschränkter Mobilität nach/von Europa zwei Mobilitätshilfen kostenlos transportieren lassen.
  • Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf Besondere Unterstützung und Anfrage.