Besondere Hilfeleistung
Besondere Hilfeleistung
- Werdende Mütter in den letzten 4 Schwangerschaftswochen vor der Entbindung oder Mütter innerhalb der ersten 7 Tage nach der Entbindung können nicht als Passagiere auf EVA Flügen akzeptiert werden.
- Werdende Mütter in den letzten 12 bis 4 Schwangerschaftswochen vor der Entbindung müssen innerhalb von 10 Tagen vor Abflug ein Formular mit medizinischen Informationen (MEDIF) vorlegen. Bitte wenden Sie sich außerdem mindestens 48 Stunden (zwei Arbeitstage) vor dem geplanten Abflug an das Reservierungsbüro von EVA Air.
- Es wird empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mit dem errechneten Geburtstermin am Flughafen vorzulegen.
- Die Vorschriften variieren von Land zu Land. Wir empfehlen Ihnen, vor der Reservierung die Reiseanforderungen bei der lokalen diplomatischen Vertretung Ihres Ziellandes zu erfragen.
Falls Sie Rollstuhlservice benötigen, teilen Sie uns bitte bei der Reservierung Ihren körperlichen Zustand mit, wenn Sie eine Reservierung vornehmen. Wenn Sie Ihren eigenen manuellen oder batteriebetriebenen Rollstuhl mitnehmen möchten, transportiert EVA diesen kostenlos, solange er sicher verpackt ist. Ein vollständig zusammenklappbarer, manuell betriebener Rollstuhl kann als Handgepäck mitgeführt werden, kann aber nach Ermessen der Fluggesellschaft in den Frachtraum geladen werden, wenn in der Kabine kein Stauraum vorhanden ist. Batteriebetriebene Rollstühle können nur als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum mitgeführt werden, wenn die Batterie abgeklemmt ist, die Klemmen isoliert sind und die Batterie sicher am Rollstuhl befestigt ist, der immer in aufrechter Position geladen werden sollte. Bitte checken Sie so früh wie möglich am Flughafen ein. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Reservierungsbüros von EVA.
- Auf Reisen müssen Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren von einem Erwachsenen begleitet werden.
- Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Geburt gilt ein Baby als nicht stark genug für eine Flugreise und wird nicht als Passagier auf einem EVA-Flug akzeptiert.
- Wenn zwei Säuglinge oder Kleinkinder mit einem Erwachsenen reisen, muss aus Sicherheitsgründen eines davon in der Lage sein, in einem zugelassenen Kindersitz für Autos Platz zu nehmen. In der Royal Laurel-Klasse ist die Verwendung von Kinderrückhaltesystemen (Autositz, CARES usw.) nicht möglich.
- Ab dem 1. November 2004 müssen Kleinkinder, die auf einem Flug mit EVA Air ihr zweites Lebensjahr erreichen, gemäß den Sicherheitsbestimmungen beginnen, einen eigenen Sitzplatz zu belegen. Ab Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes ist für alle geflogenen Strecken der jeweils gültige Kindertarif zu entrichten.
- Wenn Sie eine Babymahlzeit und/oder Windeln bestellen möchten, wenden Sie sich bitte zum Zeitpunkt Ihrer Buchung an unser Reservierungsbüro. Wir werden alles tun, um Ihnen zu helfen.
- An Bord aller EVA Air-Flugzeuge sind Babyschalen erhältlich. Aus Sicherheitsgründen gelten jedoch Größen- und Gewichtsbeschränkungen. Bitte teilen Sie uns bei der Reservierung das Geburtsdatum, die Größe und das Gewicht Ihres Babys mit.
Aus Gründen der Flugsicherheit kann an Bord jedes EVA Flugs nur ein Passagier auf einer Krankenliege befördert werden.
Ein Passagier auf einer Krankenliege muss eine ärztliche Bescheinigung für Flugreisen haben und von einem Arzt oder einer Krankenschwester begleitet werden. Wenn keine medizinischen Eingriffe erforderlich sind, kann ein Familienmitglied den Passagier auf der Krankenliege begleiten. Da für diesen Service eine besondere Vorbereitung erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an das EVA Reservierungsbüro, um weitere Informationen zu erhalten.
Sie muss körperlich fit sein.
Sie muss körperlich in der Lage sein, Fluggästen mit Behinderung bei Bedarf zu/von den Toiletten zu helfen, im Falle einer Evakuierung den Notausgang zu erreichen und beim Ein- und Aussteigen behilflich zu sein.
Sie muss während des gesamten Fluges beim Passagier bleiben.
Sie muss mit dem Gesundheitszustand des behinderten Passagiers und der erforderlichen Unterstützung vertraut sein.
Sie darf keine anderen Verantwortlichkeiten haben, wie z. B. kleine Kinder in ihrer Obhut.
Unbegleitete Minderjährige im Alter von 5 bis 12 Jahren können mit EVA Air reisen. Um die Sicherheit allein reisender Kinder zu gewährleisten, bitten wir die Eltern/Erziehungsberechtigten uns bei der Buchung mitzuteilen, dass sie einen Flug für einen unbegleiteten Minderjährigen buchen. Eltern müssen ein UM-Formular ausfüllen, das die lokalen Kontakte sowohl am Abflug- als auch am Ankunfts-Abholpunkt enthält.
Bitte klicken Sie auf (Unbegleitete Minderjährige), um weitere Informationen zu erhalten.