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Servicehunde

Servicehunde

Gemäß Title 14 CFR Part 382 des US-Verkehrsministerium haben wir einige unserer Richtlinien zu Tieren zur emotionalen Unterstützung (ESA) vom 11 Januar überarbeitet. Bitte lesen Sie sich alle relevanten Richtlinien vor Ihrer Reise durch.

Vollständig ausgebildete Servicehunde und Hunde zur psychiatrischen Betreuung können kostenlos in der Kabine mitreisen, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente für alle Länder/Regionen in Ihrem Reiseplan, aus denen Sie importieren/in die Sie exportieren, vorbereitet haben, einschließlich der Länder/Regionen, durch die Sie reisen. Weitere länderspezifische Vorschriften und Dokumente zum Reisen mit Haustieren erhalten Sie im Traveler's Pet Corner der IATA

Anforderungen

  • Das Servicetier muss ein mindestens 4 Monate alter Hund sein.
  • Bitte beachten Sie, dass ESA als Haustiere betrachtet werden und das Tier evtl. als Gepäck aufgegeben werden muss. Siehe Haustierrichtlinie AVIH.
  • Ein Servicetier ist individuell geschult, um Arbeiten oder Aufgaben zum Nutzen einer qualifizierten Person mit einer physischen, sensorischen, psychischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung durchzuführen.
  • Der Servicehund muss gegen Tollwut geimpft und darf dieser nicht ausgesetzt gewesen sein. Ebenso muss er nach bestem Wissen und Gewissen des Besitzers frei von Schädlingen und Krankheiten sein, die Menschen oder andere Tiere oder die öffentliche Gesundheit gefährden würde.
  • Der Servicehund muss angegurtet, an der Leine geführt oder anderweitig festgebunden werden; ebenso muss ein Ersatzmaulkorb mitgeführt werden.
  • Der Servicehund muss sauber und gut erzogen sein. Der Servicehund muss sich in der Öffentlichkeit ordnungsgemäß verhalten und den Anweisungen des Besitzers folgen. Der Servicehund sollte weder im Terminal und/oder im Flugsteigbereich noch im Flugzeug frei herumlaufen.
  • Der Servicehund muss auf den Schoß des Besitzers oder im Fußraum des Besitzers im Flugzeug passen.

Servicehunde dürfen nicht:

  • In einer Notausgangsreihe sitzen
  • In Gängen oder Reihen liegen bzw. diese blockieren
  • Einen eigenen Sitzplatz einnehmen
  • Von den Tabletttischen fressen

Verhalten des Tieres:

Servicehunde müssen so geschult sein, dass sie sich in der Öffentlichkeit angemessen verhalten. Sie dürfen nicht in der Kabine mitgeführt werden, wenn sie ein störendes Verhalten zeigen, das nicht erfolgreich korrigiert oder kontrolliert werden kann, einschließlich:

  • Knurren
  • Beißen oder Schnappen
  • Anspringen oder Anfallen von Menschen
  • Urinieren oder Koten in der Kabine, dem Terminal- oder Gate-Bereich.

Servicehunde müssen jederzeit mit einer Leine und/oder Gurtzeug unter Kontrolle gehalten werden. Der Besitzer muss Ersatzmaulkorbe für den Hund mitführen.

Wenn dieses störende Verhalten zu irgendeinem Zeitpunkt während der Reise beobachtet und nicht korrigiert oder kontrolliert wird, wird der Hund als Haustier betrachtet und muss als Gepäck aufgegeben werden. Es gelten alle Anforderungen und die entsprechenden Gebühren gemäß den AVIH-Vorschriften und der Besitzer des Servicehunds kann für Schäden, die durch den Servicehund verursacht worden sind, haftbar gemacht werden.

Voranmeldung erforderlich

Um mit einem Servicehund in der Kabine zu reisen, müssen die erforderlichen Formulare mindestens 48 Stunden vor dem Flug an das Special Assistance Desk gesendet werden. Wir benachrichtigen Sie über die Genehmigung der Dokumente. Das U.S Department of Transportation Service Animal Air Transportation Form (Formular des US-Verkehrsministeriums für die Luftbeförderung von Servicetieren) ist erforderlich, wenn Passagiere in die/aus den USA reisen; das U.S Department of Transportation Service Animal Relief Attestation Form (Formular des U.S.-Verkehrsministeriums zur Bestätigung der Stubenreinheit von Servicetieren) ist zusätzlich erforderlich, wenn die Flugzeit nach/aus den USA mindestens acht Stunden beträgt.

  1. Formular des US-Verkehrsministeriums für die Luftbeförderung von Servicetieren: Ein Zertifikat des Besitzers des Servicetiers, das dem Servicehund ein gutes Verhalten, Training sowie einen guten Gesundheitszustand bescheinigt.
  2. Formular des US-Verkehrsministeriums zur Bestätigung der Stubenreinheit von Servicetieren: Ein Zertifikat des Besitzers des Servicehundes, das bescheinigt, dass sich der Hund auf einem mindestens acht Stunden langen Flug auf eine Art und Weise erleichtern kann, die keine Gesundheits- oder Hygieneproblematik darstellt.

Nichtbeförderung:

Servicehunde sind Hunde, die ausgebildet sind, um Arbeiten oder Aufgaben zum Nutzen einer Person mit einer Behinderung durchzuführen. Sie müssen zudem geimpft werden und sich in der Öffentlichkeit angemessen verhalten. Die folgenden Punkte führen zu einer Nichtbeförderung des Servicehundes:

  • Der Servicehund stellt eine direkte Bedrohung für die Gesundheit oder anderer dar
  • Der Servicehund verursacht erhebliche Störungen im Flughafen oder an Bord des Flugzeugs
  • Der Transport des Servicehundes verstößt gegen geltende Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen, sowie andere Vorschriften einer US-Bundesbehörde, eines US-Territoriums oder einer ausländische Regierung
  • Der Besitzer des Servicehundes reicht die oben genannten Standardformulare nicht ein