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Unbegleitete Minderjährige

EVA AIR bietet verschiedene Arten von spezieller Unterstützung, um Ihren Flug sicher und komfortabel zu gestalten.

Alleinreisende Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige im Alter von 5 bis 12 Jahren können mit EVA Air reisen. Um die Sicherheit von alleinreisenden Kindern zu gewährleisten, bitten wir die Eltern/Erziehungsberechtigten, uns zum Zeitpunkt der Reservierung zu informieren, dass sie einen Flug für einen alleinreisenden Minderjährigen buchen. Eltern müssen ein UM-Formular ausfüllen, einschließlich Angabe der örtlichen Kontaktpersonen an den Übergabepunkten beim Abflug und bei der Ankunft.

  • In der Business Class akzeptiert EVA Air auf jedem Flug maximal einen alleinreisenden Minderjährigen zwischen 8 und 12 Jahren.
  • Alleinreisende Minderjährige dürfen die VIP-Lounge am Flughafen London/Amsterdam/San Francisco aufgrund von Alkoholvorschriften nicht nutzen. EVA stellt Essensgutscheine für alleinreisende Minderjährige bereit.
  • Wenn der Flugplan einen Transfer/eine Zwischenlandung von mehr als 4 Stunden umfasst, muss im Voraus von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten dafür gesorgt werden, dass eine autorisierte Person das Kind bei der Ankunft am Ort der Zwischenlandung/des Zwischenstopps trifft/abholt und mit dem Kind zusammenbleibt, bis es wieder eingecheckt werden kann, um die Reise fortzusetzen.
  • Alleinreisende Minderjährige müssen ein Ticket für den UM-Tarif haben oder die Differenz bezahlen, um die UM-Gebühr auszugleichen. Weitere Informationen zum Tickettarif für UMs erhalten Sie bei Ihrem EVA-Buchungsbüro oder Reisebüro.
  • Alle Kinder unter 12 Jahren gelten als alleinreisende Minderjährige, auch wenn sie zusammen mit anderen jungen Fluggästen unter 16 Jahren fliegen.
  • Wenn Segmente der Reise von alleinreisenden Minderjährigen andere Fluggesellschaften involvieren, empfehlen wir, dass Sie diese Fluggesellschaften kontaktieren, um deren spezifische Verfahrensweisen herauszufinden.

Reisehinweis für Frankreich: Passagiere unter 18 Jahren, die derzeit in Frankreich leben – unabhängig von ihrer Nationalität – und allein oder ohne Begleitung ihrer gesetzlichen Eltern (Eltern oder Erziehungsberechtigten) reisen, müssen über ein Ausreiseerlaubnisschreiben (AST) verfügen. Dieses Formular muss von den gesetzlichen Eltern (Eltern oder Erziehungsberechtigten) mit einer Fotokopie eines Identitätsdokuments des unterzeichnenden Elternteils erstellt und unterzeichnet werden.

Weitere Informationen und das AST-Formular finden Sie unter www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1359.