Zusätzliche Gepäckinformationen
- Powerbanks und Ersatzakkus müssen mitgeführt und ordnungsgemäß verstaut werden. Sie sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt. Aus Gründen der Flugsicherheit sind die Nutzung und das Laden von Powerbanks während des gesamten Fluges untersagt.
Allgemeine Information
Es gibt Gegenstände, die weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck in einem Flugzeug transportiert werden dürfen:
- Gegenstände, die durch Gesetze, Vorschriften oder Einschränkungen von Ländern auf Ihrem Flugplan verboten sind und/oder Gegenstände, die von EVA Air aufgrund von Gewicht, Größe oder Art als ungeeignet für die Beförderung identifiziert wurden.
- Lebendige Tiere, ausgenommen Hunde, Katzen, Kaninchen und Servicehunde/Hunde zur emotionalen Unterstützung, die gemäß den Anforderungen von EVA Air sicher transportiert werden.
- Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Gewichts, Volumens und ihrer Mengenbegrenzung nicht für die Beförderung im Flugzeug geeignet sind.
Die Mitnahme von Gefahrgütern in Ihrem aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck ist verboten.
Gefahrgüter, die das Flugzeug, die Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden
- Komprimierte Gase: z. B. Butandosen, Scuba-Sauerstoffflaschen, Tauchergerät-Zylinder, Farbe in Spraydosen, Insektizide, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Sauerstoffflaschen, Flüssigstickstoff usw.
- Ätzende Stoffe: z. B. Säuren, Laugen, Quecksilber und quecksilberhaltige Geräte sowie Nassbatterien.
- Explosive Stoffe: z. B. Munition, Feuerwerkskörper, Knaller, Leuchtsignale usw.
- Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe: z. B. Kerosin (Kerosinofen), Feuerzeugbenzin, Feuerzeuge mit blauer Flamme oder Zigarrenanzünder, Streichhölzer, Farben, Verdünner, selbsterwärmende Mahlzeiten, ähnliche brennbare Feststoffe usw.
- Radioaktive Materialien.
- Aktentaschen und Anhängetaschen mit integrierten Alarmgeräten.
- Oxidierende Materialien: z. B. Bleichpulver, Peroxide usw.
- Gifte und infektiöse Substanzen: z. B. Arsen, Unkrautvernichter, Insektizide und Materialien mit Lebendviren.
- Andere gefährliche Artikel wie Asbest, magnetisiertes Material, offensive oder reizende Materialien (z. B. Tränengas, Pfefferspray, Elektroschocker, Taser usw.)
Wichtige Hinweise!
Wenn Sie in die, aus den oder über die USA reisen, müssen Sie der Fluggesellschaft gefährliche Materialien oder Gefahrgüter deklarieren. Die Nichtbeachtung dieser Anweisung verstößt gegen das US-Bundesgesetz. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren und Geldstrafe bis zu 250.000 US-Dollar bestraft werden (49 U.S.C. 5124).
Weitere Informationen zur Gefahrstoffregulierung finden Sie unter Pack Safe auf der FAA-Website (wird in einem neuen Fenster geöffnet).
Tragbare elektronische Geräte und Ersatzbatterien
- Tragbare elektronische Geräte: z. B. Uhr, Taschenrechner, Kamera, Mobiltelefon, Laptop, Video, Drohne usw. Wenn Geräte im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern und vor Schäden zu schützen. Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhezustand)es sei denn, das Gerät enthält ausschließlich Lithiumbatterien mit einer maximalen Kapazität von:
- für Lithium-Metall-Batterien ein Lithiumgehalt von 0,3 g; oder
- für Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenleistung von 2,7 Wh
- Bei einer Wattstundenleistung von weniger als oder gleich 100 Wh ist jede Person auf maximal 15 PED und/oder 20 Ersatzbatterien beschränkt. Die Genehmigung des Betreibers ist erforderlich, wenn ein Passagier mehr als 15 PED und/oder 20 Ersatzbatterien mitführt.
- Mit Genehmigung der Fluggesellschaft dürfen pro Person maximal zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien mit 100 bis 160 Wh (einschließlich eines tragbaren Batterieversorgungsgeräts und einer Powerbank) im Handgepäck an Bord mitgeführt werden.
- Jegliche Lithium-Ionen-Batterie mit mehr als 160 Wh ist an Bord des Flugzeugs verboten.
- Die Lithiumbatterien müssen von einem Typ sein, der die Anforderungen jedes Tests im UN-Handbuch für Tests und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.
- Ersatzbatterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden, indem sie in die Originalverpackung gelegt werden oder die Anschlüsse auf andere Weise isoliert werden, z. B. durch Isolieren. indem Sie freiliegende Pole mit Klebeband abkleben oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche stecken und nur im Handgepäck transportieren. Das Mitführen von Powerbanks ist verboten, wenn sie nicht deutlich mit Spezifikationen oder Werten gekennzeichnet sind.
- Die Berechnung der Nennleistung lautet: Wh = mAh / 1000 x Volt
- Beispiel: Eine mobile Powerbank mit 20.000 mAh und einer Nennspannung von 3,7 V, dann beträgt ihre Nennenergie 20.000 mAh/1.000* 3,7 V = 74 Wh.
- Einschränkungen für Ersatzbatterien und tragbare Akkugeräte (Powerbanks): Nur im Handgepäck, bringen Sie diese nicht im aufgegebenen Gepäck unter! Einzeln packen: Die Batteriepole müssen gegen Kurzschlüsse gesichert sein, z. B., indem jede Batterie in einem eigenen Schutzgehäuse untergebracht wird, durch Abkleben freiliegender Pole oder durch Aufbewahrung in einem Plastikbeutel. Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithiumgehalt nicht mehr als 2 g betragen, und bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Nennenergie in Wattstunden nicht mehr als 100 Watt betragen. Powerbanks dürfen nicht mitgenommen werden, wenn sie nicht eindeutig mit Spezifikationen oder Werten gekennzeichnet sind.
- Die Berechnung für die Nennleistung lautet: Wh = mAh / 1000 x Volt
- Beispiel: Bei einer mobilen Powerbank mit 20.000 mAh und einer Nennspannung von 3,7 V beträgt die Nennenergie 20.000 mAh / 1.000 x 3,7 V = 74 Wh.
- Weitere Informationen zu batteriebetriebenen Rollstühlen/Mobilitätshilfen finden Sie unter „Besondere Hilfe und Anfragen“.
- Aus Flugsicherheitsgründen ist ein tragbarer Handventilator (integrierte Lithium-Ionen-Batterie) im aufgegebenen Gepäck verboten, kann aber ausschließlich im Handgepäck oder an der Person mitgeführt werden.
- Die von Passagieren mitgeführten E-Zigaretten, erhitzten Tabakerzeugnisse, Vergaser für elektronische Zigaretten oder elektronische Nikotinvorräte müssen in Handgepäcktaschen aufbewahrt werden und sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Es ist verboten, während des Fluges elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse zu verwenden. Passagiere dürfen elektronische Zigarettengeräte (E-Zigaretten) und deren Flüssigkeiten (E-Flüssigkeiten) sowie erhitzte Tabakerzeugnisse von der taiwanesischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) und dem Zoll nicht nach Taiwan bringen.
- Produkte, die Blei-Säure-Batterien enthalten: Wir empfehlen dringend, dass Passagiere keine Gegenstände oder Produkte mit Blei-Säure-Batterien mitführen oder einchecken, da es sehr wahrscheinlich ist, dass sie bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen abgelehnt werden (z. B. LED, Taschenlampe und elektronische Mückenvernichter mit aufladbarer Blei-Säure-Batterie). Wenn Sie medizinische Geräte oder Mobilitätshilfen (z. B. elektrische Rollstühle) mit Blei-Säure-Batterie transportieren möchten, wenden Sie sich zur Genehmigung an das EVA Air-Reservierungsbüro.
Kleine Fahrzeuge, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden
Zu diesen kleinen Fahrzeugen zählen unter anderem Einzelräder, Hoverboards, elektrische Skateboards, elektrische Rollschuhe, Mini-Segways, Balance Wheels usw. Aufgrund der potenziellen Brandgefahr durch die Lithium-Ionen-Batterien, mit denen die Geräte betrieben werden, verbietet EVA Air die Beförderung dieser Gegenstände – mit oder ohne Batterien – als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck (einschließlich der entfernten Lithiumbatterie, unabhängig von der Wattstundenleistung).
Smart Luggage
Smart Luggage mit integrierten Lithiumbatterien und/oder Elektronik: Von Lithium-Ionen-Batterien betriebenes Gepäck, sogenanntes „Smart Luggage“, bedeutet Geräte mit integrierten Lithiumbatterien, Motoren, Powerbanks, GPS, GSM, Bluetooth, RFID oder WLAN-Technologie. Wenn Sie mit Smart Luggage reisen, befolgen Sie bitte die nachstehenden Vorschriften:
- Eine Lithiumbatterie mit über 160 Wh Nennenergie in Wattstunden ist für die Beförderung verboten.
- Gepäck, bei dem die Lithiumbatterie entfernt werden kann, nach Gepäckart:
- Handgepäck:
- - Alle Sendefunktionen müssen den „Vorschriften zur Verwendung elektronischer Geräte“ im Bordmagazin entsprechen.
- - Das Handgepäck muss die Bestimmungen für Handgepäck erfüllen und darf die maximalen Abmessungen von 23 × 36 × 56 cm (insgesamt 115 cm) oder mehr als 7 kg (15 Pfund) überschreiten. Es darf nur als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden.
- Aufgegebenes Gepäck:
- - Lithium-Ionen-Batterien müssen aus dem Smart Luggage entfernt und in die Kabine mitgenommen werden. Das Gepäck kann daraufhin als aufgegebenes Gepäck aufgegeben werden.
- - Wenn das Smart Luggage die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, wird es beim Check-in abgelehnt.
- Gepäck, bei dem die Lithiumbatterie nicht entfernt werden kann, und Folgendes zutrifft:
- - mit einem Lithiumgehalt von höchstens 0,3 g oder einer Nennenergie in Wattstunden von höchstens 2,7 Wh: Als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck erlaubt (z. B. Trockenbatterien, Knopfzellen)
- - mit einem Lithiumgehalt von mehr als 0,3 g oder einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 2,7 Wh: Nicht zulässig für die Beförderung (z. B. aufladbare Lithiumbatterien, Powerbanks)
Lithiumbatterien und verwandte elektronische Geräte, die aus Sicherheitsgründen vom Hersteller/Lieferanten zurückgerufen wurden, dürfen nicht an Bord eines Flugzeugs oder im Gepäck transportiert werden.
Weitere Informationen zu den neuesten Vorschriften bezüglich Lithiumbatterien finden Sie unter DOT Safe Travel, FAA Pack Safe oder IATA Passenger Dangerous Goods Corner (wird in einem neuen Fenster geöffnet).
Feuerzeuge und Streichhölzer
- Wenn Sie in die, aus den oder über die USA reisen, beachten Sie die Informationen der Federal Aviation Administration (FAA) zum Mitführen von Feuerzeugen.
- Auf Flügen ab Macau, China und den Philippinen dürfen keinerlei Feuerzeuge und Streichhölzer im Handgepäck oder im aufzugebenden Gepäck mitgeführt werden.
Weiteres
- Beim Transport von chemischen Rohstoffen oder Substanzen müssen Sie ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) vorbereiten, um nachzuweisen, dass es sich um nicht gefährliche Güter handelt, und bei EVA Air im Voraus die Genehmigung einholen. Die Begleitunterlagen müssen mit den Waren zusammen befördert werden. Die Artikel müssen in der Originalverpackung versiegelt sein und eine eindeutige Kennzeichnung aufweisen. Selbstverpackte oder unzureichend verpackte Artikel sind nicht zulässig. Wenden Sie sich bitte 48 Stunden vor Abflug an das Reservierungspersonal.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen bestimmte gefährliche Gegenstände wie Messer, Scheren, scharfe Gegenstände, Stöcke, Werkzeuge, Sportartikel usw. nicht an Bord mitgeführt werden und sind nur im aufgegebenen Gepäck gestattet. Weitere Informationen finden Sie in der Liste der verdächtigen Artikel, die die Flugsicherheit gefährden.
- Aufblasbare Gegenstände, darunter Sportgeräte wie Bälle oder Ballons usw., müssen vor dem Transport oder der Aufgabe als Gepäck entleert werden. Dadurch soll die Flugsicherheit gewährleistet werden, indem die Auswirkungen von Druckänderungen während des Fluges verhindert werden.
- Sportpistolen, Revolver und Munition dürfen im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie EVA Air für Details.
- Elektroschocker, komprimiertes Sprühgas, verstellbare Handwaffen usw. sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck strengstens verboten, wenn Sie nach, von oder über Hongkong und Macau reisen. Wenn ein solcher Gegenstand durch die Regierungsbeamten in Hongkong/Macau bei Ihnen gefunden wird, können Sie einer ernsthaften detaillierten Inspektion unterzogen werden.
Weitere Informationen finden Sie bei der Transportation Security Administration (TSA), wo Sie die neuesten Vorschriften zu verbotenen Artikeln finden (wird in einem neuen Fenster geöffnet).
Sie können auch die Vorschriften der Taiwan CAA (Civil Aeronautics Administration) Provisions for Dangerous Goods Carried by Passengers & Crew und der Civil Aviation Administration of China, im Einklang mit den Auflagen der ICAO (International Civil Aviation Organization) nachlesen.
Einschränkungen bei Flüssigkeiten/Aerosolen/Gelen (LAGs)
- Flüssigkeiten, Aerosole und Gele dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden, wenn sie in Behältern mit einem Volumen von jeweils höchstens 100 ml aufbewahrt werden.
- Diese Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Das Gesamtvolumen des Beutels darf 1 Liter nicht überschreiten.
- Jede Person darf nur eine Plastiktüte mit sich führen.
- Bei der Sicherheitskontrolle muss die Tasche aus dem Handgepäck genommen und dem Sicherheitspersonal zur Sichtprüfung vorgelegt werden.
Medikamente und spezielle Ernährungsanforderungen, einschließlich Milchnahrung
- Dürfen im Handgepäck mitgeführt werden
- Muss aus dem Handgepäck genommen und beim Sicherheitspersonal am Checkpoint deklariert werden.
- Kunden mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wird empfohlen, die Begleitdokumentation mitzubringen (z. B. Ausweise, Bescheinigungen von Ärzten)
Zollfreie Käufe
- Zollfreie Artikel unterliegen denselben Regeln wie andere Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Passagiere können keine einzelnen Artikel von mehr als 100 ml durch die Sicherheitskontrolle bringen. Diese Artikel werden bei den Sicherheitskontrollen, einschließlich an Transit-/Transferpunkten, entsorgt.
- Wenn Ihr zollfreier Einkauf Flüssigkeiten, Aerosole und Gele umfasst (z. B. Parfüm, Körpersprays und Spirituosen), kaufen Sie diese bitte nach den Sicherheitskontrollen ein.
- Wenn Sie zu einem internationalen Ziel mit einem Anschlussflug reisen, ist es am besten, Ihre zollfreien Artikel auf der letzten Etappe Ihrer Reise zu kaufen, wenn Sie keine weiteren Sicherheitskontrollen passieren müssen.
Europäische Vorschriften
Alle Passagiere auf Transit durch einen europäischen Flughafen, die LAG mit sich führen, welche in einem Duty-free-Shop am Flughafen gekauft wurden, unterliegen einer Sicherheitskontrolle ihrer LAG. Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen sich in einem versiegelten Plastikbeutel befinden und versiegelt bleiben (STEB: Security Tamper Evident Bag (Sicherheitsbeutel mit Originalitätsverschluss)). Alle Passagiere müssen diese STEB an der Sicherheitskontrolle vorzeigen (ebenso wie Computer). Dies gilt auch für LAG, welche an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten, und stellen Sie sicher, dass Ihr LAG-Beutel ein ICAO-Standard-Verschlussbeutel mit ROTEM RAND ist (wird in einem neuen Fenster geöffnet).
Transportation Security Administration (TSA) – Änderungen für Ankommende aus dem Ausland
Passagiere, die aus dem Ausland in die USA reisen und einen Anschlussflug haben, Flüssigkeiten von mehr als 100 ml im Handgepäck mitführen, sofern sie in Duty-free-Shops gekauft wurden und in Sicherheitsbeuteln mit Originalitätsverschluss (STEBs) aufbewahrt werden. Klicken Sie hier, um Details zu erfahren (wird in neuem Fenster geöffnet).
Technologische Fortschritte können es Passagieren ermöglichen, diese Flüssigkeiten im Handgepäck zu behalten, sofern sie in einem STEB vorgezeigt werden und von den Transportsicherheitsbeauftragten am Checkpoint gescreent und freigegeben werden können.
Flüssigkeiten, die nicht gescreent und freigegeben werden können, dürfen nicht im Handgepäck eines Passagiers verbleiben. Passagiere können diese Gegenstände, sofern verfügbar, in ihr aufgegebenes Gepäck packen oder sie vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs des Flughafens entsorgen. Dazu gehören Flüssigkeiten in undurchsichtigen, keramischen oder metallenen Flaschen oder anderen Behältern, die nicht effektiv gescannt werden können.
Vorschriften für zollfreie Käufe bei Transit innerhalb Kanadas:
Die Canadian Air Transport Security Authority akzeptiert, vorbehaltlich eines Screenings, Duty-free-Flüssigkeiten, -Aerosole und -Gele, die von einer beliebigen Fluggesellschaft oder einem Flughafenhändler erworben wurden, wenn sie ordnungsgemäß in offiziellen Sicherheitstaschen (STEB) versiegelt sind und von einem Beleg begleitet werden. Luftsicherheitskontrollkräfte können den Sicherheitsbeutel öffnen, um den Inhalt zu prüfen, und ihn nach der Inspektion wieder verschließen.
Unter folgenden Umständen werden Sie jedoch aufgefordert, sich von einem zollfreien Kauf zu entledigen:
- Die Sicherheitskontrolle wurde nicht bestanden.
- Der Händler hat keine offizielle Sicherheitstasche verwendet.
- Der Mitarbeiter hat die Einkäufe am Verkaufsort falsch verpackt oder den Beleg nicht beigelegt.
- Die Passagiere haben die Tasche nach dem Kauf und vor der Kontrolle selbst geöffnet.
Seit dem Kauf sind mehr als 48 Stunden vergangen (die offiziellen Sicherheitstaschen sind nur zwei Kalendertage lang gültig). Diese Regeln gelten ausschließlich innerhalb der Region Kanada. Klicken Sie hier, um die Duty-free-Regelung auf der Website der kanadischen Regierung anzuzeigen.
- Reisende mit Abflug aus anderen Ländern sollten die lokalen Vorschriften beachten, da die LAG-Einschränkungen variieren können. Klicken Sie hier, um weitere Informationen von der Taiwan Civil Aeronautics Administration zu erhalten (öffnet in einem neuen Fenster).
Packen Sie folgende Gegenstände nicht in Ihr aufgegebenes Gepäck
Bitte packen Sie die folgenden Gegenstände nicht in Ihr aufgegebenes Gepäck: zerbrechliche oder verderbliche Artikel, Gegenstände mit einem besonderen Wert wie Geld, Juwelen, Edelmetalle, jegliche Computer, persönliche elektronische Geräte, begebbare Wertpapiere, Wertpapiere, andere Wertsachen, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente, Warenmuster.
Gegenstände, die nicht in der Kabine verwendet werden dürfen
Bitte besuchen Sie Sicherheit an Bord, um weitere Informationen zu erhalten. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte vor dem Gebrauch an das Kabinenpersonal.