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Barrierefreiheitsdienste

Behindertenbetreuung Barrierefreiheitsservices Rollstuhldienste Assistenz für Passagiere mit eingeschränktem Seh- und Hörvermögen

Dieser Service ist verfügbar für:

  • Passagiere mit eingeschränktem Sehvermögen
  • Passagiere mit eingeschränktem Hörvermögen
  • Begleitpersonen, die entsprechende Unterstützung benötigen

Um Ihnen den bestmöglichen Service am Boden und an Bord bieten zu können, bitten wir Sie, sich nach Ihrer Buchung mit dem örtlichen Eva Air Kundenservicecenter in Verbindung zu setzen und uns Ihre individuellen Bedürfnisse im Voraus mitzuteilen.

Wenn Sie Ihren Unterstützungsbedarf erst am Check-in-Schalter oder an Bord anmelden, werden wir unser Bestes tun, die verfügbaren Services im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten bereitzustellen. Wenn Sie mit Ihrem Assistenzhund auf Flügen von EVA Air reisen möchten, beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen zu Assistenzhunden.

Falls Sie elektronische Hilfsmittel mitführen müssen, beachten Sie bitte die Hinweise zu den Batteriebestimmungen unter „Zusätzliche Gepäckinformationen“.

Services am Boden (einschließlich Abflug, Transfer und Ankuft)

Vom Check-in bis zum Boarding sowie vom Aussteigen bis zur Gepäckausgabe begleiten oder unterstützen Boden- oder Kabinenpersonal Passagiere mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen beim Einnehmen ihrer Sitzplätze, beim Verstauen des Handgepäcks sowie beim Umgang mit Mobilitätshilfen.

Services an Bord

  1. Individuelle Sicherheitsunterweisungen werden Passagieren mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen sowie deren Begleitpersonen angeboten, einschließlich: 
    • Sicherheitsrelevante Informationen (z. B. Nutzung von Notfallausrüstung und Lage der Notausgänge)
    • Anweisungen zur Nutzung der Kabineneinrichtungen (z. B. Sicherheitsgurte, Rufknöpfe, Bordunterhaltungssystem und Anordnung der Toiletten)
    • Ein Sicherheitsinformationsheft in Brailleschrift steht für sehbehinderte Passagiere an Bord zur Verfügung
  2. Sicherheitsdemonstrationsvideos werden mit Untertiteln und Gebärdensprachdolmetschung gezeigt, um Passagieren mit eingeschränktem Hörvermögen das Verständnis der Sicherheitsverfahren an Bord zu erleichtern.
  3. Während des Essensservices erklärt die Kabinenbesatzung sehbehinderten Passagieren aktiv die Inhalte der Mahlzeiten sowie die Anordnung von Geschirr und Getränken.
  4. Bei der Kommunikation mit Passagieren mit eingeschränktem Hörvermögen spricht die Kabinenbesatzung langsamer, um das Lippenlesen zu erleichtern, und nutzt bei Bedarf schriftliche Notizen, Gesten oder Körpersprache. Außerdem informiert die Kabinenbesatzung über Durchsagen in der Kabine, wie zum Beispiel voraussichtliche Ankunftszeit, Flugverspätungen, Transfer-Schalter und Informationen zum Boarding-Gate.