Handgepäck
Handgepäck
- Passagiere der Royal Laurel/Premium Laurel/Business Class dürfen zwei Handgepäckstücke mit jeweils maximal 7 kg mitführen. Passagiere der Premium Economy/Economy Class dürfen ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von 7 kg mitführen.
- Die Abmessungen jedes Handgepäckstücks dürfen nicht größer als 23 x 36 x 56 cm oder insgesamt 115 cm sein (auf persönliche Gegenstände wird diese Bestimmung nicht angewendet).
- Für Ihren Komfort steht Ihnen am Check-in-Schalter oder in der Boarding Lounge eine Testeinheit zur Verfügung, mit der Sie feststellen können, ob Ihr Gepäck diese Anforderungen erfüllt.
- Wenn das Handgepäck zu schwer oder zu groß ist, wird es aufgegeben und im Frachtraum befördert oder die Beförderung wird verweigert.
Bitte beachten Sie:
- Handgepäck muss unter einen Fluggastsitz passen, wenn es verstaut ist, damit es nicht seitwärts in den Gang rutschen kann.
- Handgepäck darf die Bewegungen der Passagiere zum, vom oder über den Gang nicht behindern.
- Handgepäck, das in den Gepäckfächern oben verstaut ist, muss sicher aufbewahrt sein, und die Flugbegleiter müssen die Fächer ohne Kraftaufwand schließen können.
- Es darf kaum eine oder gar keine Möglichkeit geben, dass Handgepäck und andere Gegenstände aus den oberen Gepäckfächern fallen können, wenn die Klappen der Fächer geöffnet werden.
- Bewahren Sie Handgepäck nicht auf Ihrem Schoß auf.
- Der Schrank des Flugzeugs ist nicht zum Verstauen von Passagiergepäck geeignet.
- An einigen Flughäfen ist die Größe des Handgepäcks aufgrund der Aufbewahrungsmöglichkeiten des Flugzeugs (insbesondere A321) möglicherweise eingeschränkter, obwohl die Größe des Handgepäcks der Maximalgröße gemäß der Abbildung oben entspricht. Wenn das Gepäck nicht in das Gepäckfach oben oder unter den Sitz vor Ihnen passt, wird es als aufgegebenes Gepäck gelagert und im Frachtraum transportiert. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
- Wir möchten alle Passagiere daran erinnern, dass Ihr Handgepäck die Abmessungen und Gewichtsgrenzen für Handgepäck einhalten und von Ihnen ordnungsgemäß aufbewahrt werden muss. Wenn Sie Gepäck mit Übergröße oder Übergewicht mit sich führen, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Gebühren für den Transport als aufgegebenes Gepäck entrichten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Zusätzlich zum kostenlosen Handgepäck darf jeder Passagier in allen Flugklassen einen persönlichen Gegenstand mit den Abmessungen 40 x 30 x 10 cm oder einem linearen Gesamtmaß von 80 cm oder ein Gepäckstück ähnlicher Größe (vorbehaltlich länderspezifischer Einschränkungen) mit sich führen. Diese Abmessungen umfassen auch Räder, Griffe und Seitentaschen. Wenn Ihr Gegenstand eine Gesamtgröße von 80 cm überschreitet, wird er als Teil Ihrer normalen Freigepäckmenge gezählt. Sie müssen dann entweder Ihr Handgepäckstück oder den persönlichen Gegenstand aufgeben.
- Laptop-Computer*
- Geldbörse
- Kleiner Rucksack
- Aktentasche
- Kameratasche
- Regenschutz (Regenschirm, Regenmantel)
- Begrenzte Menge an Duty-free-Waren
*Ein Laptop in einer dünnen Laptop-Tasche wird als persönlicher Gegenstand angesehen. Ein Laptop in einer größeren Laptoptasche zählt zur Handgepäckgrenze eines Fluggastes.
Die oben genannten Gegenstände sollten sicher im geschlossenen Gepäckfach oben oder unter dem Sitz verstaut werden. Wenn Sie Ihren kostenlosen persönlichen Gegenstand in die Sitztasche legen, sollte er sich innerhalb der vertikalen Linie von der Sitzlehne befinden und darf unter keinen Umständen in den Gang ragen. Passagiere dürfen nach dem Anlegen der Sicherheitsgurte kleine Taschen auf ihren Schultern oder auf den Schoß legen.
Die Verwendung kleiner, leichter tragbarer elektronischer Geräte ohne medizinische Zwecke an Bord, wie z. B. persönliche Luftreinigungsgeräte und persönliche Luftbefeuchter, muss den unten aufgeführten Einschränkungen folgen.
- Die Obergrenzen für Abmessungen und das Gewicht für Handgepäck sowie die Vorschriften für die Verwendung tragbarer elektronischer Geräte müssen eingehalten werden.
- Dampf oder Rauch, der von elektronischen Geräten ausgestoßen wird, ist streng verboten.
Bitte beachten Sie, dass es Ihnen nicht gestattet ist, nicht zugelassene Geräte an einem Teil Ihres Sitzes oder an einem anderen Teil des Flugzeugs anzubringen, wie beispielsweise Knieschützer und Sicherheitsgurtverlängerungen.
Einige besondere Gegenstände sind aufgrund ihrer Art nicht als aufzugebendes Gepäck geeignet, und Sie müssen die Erlaubnis zur Beförderung in der Kabine einholen. Solche Gepäckstücke sollten im geschlossenen Gepäckfach über dem Kopf oder unter dem Sitz aufbewahrt werden. Wenn sie nicht an den genannten Orten untergebracht werden können, werden sie als Handgepäck behandelt und Ihnen wird ein zusätzlicher Sitzplatz berechnet. Das gilt für die folgenden Gepäckstücke:
- Babytragekorb oder vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen, Buggy, Autositz oder ein CARES-Gurt. Ein kleiner, vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen kann im Gepäckfach oben transportiert werden, wenn genügend Platz vorhanden ist. Ein großer Kinderwagen kann nur als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. Entfernen Sie vor dem Abgeben des Kinderwagens das Zubehör des Kinderwagens, um Verluste zu vermeiden.
- Die während des Flugs für Kleinkinder notwendigen Gegenstände wie Windeln, Flaschen und Lebensmittel dürfen 5 kg nicht überschreiten, wenn sie mit an Bord genommen werden.
- Gehstock/Rollstuhl/Krücken/Klammern/Prothesen/jegliche Art von Hilfsmitteln, die von Fluggästen mit Behinderung benötigt werden.
- Medikamente/medizinische Ausrüstung oder Zubehör, einschließlich transplantierter Organe. Für den Bluttransport ist es erforderlich, im Voraus ein Zertifikat eines entsprechenden klinischen Labors über die Nichtinfektiösität vorzulegen.
- Skulpturen/Urnen in nicht quadratischen Formen: Diese Gegenstände können in der Kabine zur Unterbringung unter dem Sitz vor dem Passagier oder im geschlossenen Gepäckfach akzeptiert werden, um ein Herumrutschen, Herunterfallen und Blockieren eines Notausgangs zu vermeiden. Wenn Sie solche Gegenstände jedoch nicht unter dem Sitz vor dem Passagier oder im geschlossenen Gepäckfach oben aufbewahren möchten, können sie nur als Handgepäck akzeptiert werden und müssen in sichere und feste Boxen verpackt werden.
- Musikinstrumente: Außer Musikinstrumenten darf kein Handgepäck höher sein als die Rückenlehne. Musikinstrumente dürfen jedoch den Gang nicht blockieren oder die Sicht anderer Passagiere auf Notausgangsschilder behindern. Nur auf Gangsitzen hinter einer Trennwand darf Handgepäck auf Sitzen transportiert werden. Ein Cello, das als Handgepäck akzeptiert und im Passagierbereich mitgeführt wird, darf den Weg zu einem Notausgang nicht blockieren; beispielsweise werden Fenstersitze hinter einer Trennwand nicht empfohlen. Ein Cello kann jedoch in der Reihe vor der Trennwand nur unter der Bedingung akzeptiert werden, dass die Passagiere freien Zugang zu einem Notausgang haben.
- Sperriges Gepäck: Gegenstände können nicht in den geschlossenen Gepäckfächern oben oder unter den Sitzen transportiert und als Handgepäck angenommen werden.
- Wertvolle Gegenstände: Bargeld, Finanzdokumente, Schmuck, Kameras, Mobiltelefone, tragbare elektronische Geräte und andere Wertsachen sollten am Körper oder in Ihrem Handgepäck aufbewahrt werden. Sie können solche Gegenstände im geschlossenen Gepäckfach oben oder unter dem Sitz verstauen.
Passagiere, die Reise-Gadgets wie Bedbox, Fly-Tot, Plane Pal oder andere ähnliche Produkte mit sich führen, sollten die folgenden Bestimmungen einhalten:
- Nicht während des Starts, der Landung oder des Rollens des Flugzeugs verwenden.
- Nicht an Bord auf den Sitzen am Gang und am Ausgang verwenden.
- Es dürfen keine Schäden an Einrichtungen oder Personal an Bord des Flugzeugs verursacht werden.
- Die Bequemlichkeit und der Komfort anderer Passagiere dürfen nicht beeinträchtigt werden. (Zum Beispiel den Neigungsbereich des Vordersitzes behindern.)
- Wenn Bedenken bestehen, dass die Bedbox die Bewegungen anderer Passagiere unangenehm behindern könnte, kann eine solche Bedbox nur auf Fenstersitzen (z. B. A/K) oder auf den Innensitzen der mittleren Reihe zwischen zwei Gängen (z. B. E/F) verwendet werden. Passagiere müssen die Buchungsmitarbeiter entsprechend informieren, wenn sie die Produkte an Bord verwenden möchten, damit geeignete Sitzplätze im Voraus arrangiert werden können.

- Die Beschränkung von Menge, Größe, Gewicht und Aufbewahrungsort muss in Übereinstimmung mit den Vorschriften für Handgepäck erfolgen.
- Wenn das Schild zum Anlegen des Sicherheitsgurts während des Flugs AUFLEUCHTET oder ein Mitglied des Kabinenpersonals Sie dazu auffordert, müssen Passagiere die unten aufgeführten Sicherheitsvorschriften befolgen:
- Bei Kindern ab zwei Jahren muss der begleitende Erwachsene sicherstellen, dass dem Kind ein Sicherheitsgurt sicher angelegt wird.
- Bei Kleinkindern (unter zwei Jahren) mit Kinderticket muss der begleitende Erwachsene das Kleinkind halten, um Verletzungen zu vermeiden.
- Die Verwendung von zwei oder mehr Bedboxes zum Liegen nebeneinander über die Sitze in der gleichen Reihe ist nicht zulässig.

- Passagiere müssen die Anweisungen des Herstellers lesen und die EVA-Vorschriften befolgen, um die Sicherheit der Bedbox-Benutzer zu gewährleisten.